Autor Thema: Behindertenausweis  (Gelesen 12630 mal)

Offline Joerg Moeller

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #30 am: August 31, 2011, 12:09 »
Als ich dann explizit wegen der neuen Stelle mal nachgefragt habe hats geheisen wenn ich ohne Zuschuss eingestellt werde gibts keinen Kündigungsschutz da ja keine Gelder vom Staat geflossen sind und die ja bei Bezuschussung auch erst mal wissen wollen was Sache ist.

Ob diese Infos nun tatsächlich stimmen..... entscheidet der nächste Sachbearbeiter........ :kratz:

Das denken manche Sachbearbeiter gern, aber auch die müssen sich an bestehende Gesetze halten: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/kuendigungsschutz/
Ich finde diese Klausel in §90 SGB IX jedenfalls nicht, daß es nur bei bezuschussten Stellen Anwendung findet.

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Richard Wagner

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #31 am: September 01, 2011, 12:41 »
Als ich dann explizit wegen der neuen Stelle mal nachgefragt habe hats geheisen wenn ich ohne Zuschuss eingestellt werde gibts keinen Kündigungsschutz da ja keine Gelder vom Staat geflossen sind und die ja bei Bezuschussung auch erst mal wissen wollen was Sache ist.

Ob diese Infos nun tatsächlich stimmen..... entscheidet der nächste Sachbearbeiter........ :kratz:

Das denken manche Sachbearbeiter gern, aber auch die müssen sich an bestehende Gesetze halten: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/kuendigungsschutz/
Ich finde diese Klausel in §90 SGB IX jedenfalls nicht, daß es nur bei bezuschussten Stellen Anwendung findet.

Viele Grüße,
Jörg

Stimmt SO auch nicht. Ich war 24 Jahre "normal" Angestellt und mein Arbeitgeber musste mir auch ohne Behinderten Quote 5 Tage mehr Urlaub geben und auch bei meiner Entlassung (wegen Krankheit/ verminderte Leistungsfähigkeit) das Einverständnis dazu vom Versorgungsamt holen. Auch beim Finanzamt kann eine verminderte Steuer beantragt werden wenn man/Frau den Schein hat..Es gilt allein die Behinderten Bestellung an sich und die hat nichts mit Behinderten Quote zu schaffen.

Gruß Richard