Autor Thema: Behindertenausweis  (Gelesen 12632 mal)

Offline Joerg Moeller

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #20 am: August 25, 2011, 12:14 »
Wenn du so stark in Deiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt bist, dass du den Platz benötigen würdest, wirst du das Merkzeichen sicherlich bekommen.

Allerdings! Den blauen Parkausweis gibt es nämlich nur für Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert).

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Joerg Moeller

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #21 am: August 25, 2011, 12:27 »
Steuerlich ist manches machbar, ich hab bei 50% jeden Monat 48€ weniger an Steuern zu zahlen

Das ist so nicht ganz richtig. Du brauchst für diese 48€ keine Steuern zu zahlen, aber das heißt nicht daß du 48€ mehr auf dem Konto hast.

Um das tatsächliche Plus auszurechnen mach einfach mal folgendes: http://www.nettolohn.de/

Gib da deine Angaben einmal mit und einmal ohne den jährlichen Freibetrag an (bei dir sind es 570.-). Die Differenz ist dann das, was dir der Freibetrag pro Monat real einbringt.

Pauschal kann man das nicht sagen, da es z.B. von der Steuerklasse abhängt. Bei mir mit GdB 80 und Klasse 1 sind es z.B. ca. 25€ pro Monat. Ich hab es aber nicht eintragen lassen sondern mache das über die Einkommenssteuererklärung (weil ich jährlichen Bolus spannender finde als monatliche Basalrate  ;D )

Viele Grüße,
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Offline Trüffel

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #22 am: August 25, 2011, 23:56 »
...und muß man den GdB ohne Fragen des AG angeben? Oder gar überhaupt nicht oder war da was mit einer Grenze ab 50%?  :kratz:

Gruß Trüffel
Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.  Adi Sprinkart

Offline Llarian

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #23 am: August 26, 2011, 00:10 »
Man muss angeben, ob man eine für diesen Beruf relevante gesundheitliche Beeinträchtigung hat. Den GdB seit irgendeinem Europa-Recht nicht mehr. Allerdings... wenn ich den GdB nicht angebe, kann ich auch die arbeitsrechtlichen Vorteile nicht gelten machen. Woher soll der AG wissen, dass ich x Tage mehr Urlaub haben darf, wenn ichs ihm nicht sage...? Hinterher damit winken, ist IMO nicht möglich.

Grüße
Anja

Offline Richard Wagner

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #24 am: August 26, 2011, 20:25 »
[zitat]
Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.......
[/zitat]

Ich befürchte Hunde oder Katzenfutter wird strenger überwacht ( weil Kleinkinder dort herankommen können ) als Menschenfutter und (teilweise riecht das sogar bedeutend besser). :-)

Gruß Richard

Offline dramaqueen

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #25 am: August 26, 2011, 23:47 »
Also ich habe nach einigem Hin-und-Her-Überlegen entschieden den Ausweis zu beantragen und habe damals einen GdB von 50 erhalten (schwer einstellbarer Typ I mit Pumpe und ohne Folgeschäden).

Die Vorteile die ich habe sind:
  • 5 Tage Urlaub mehr im Jahr
  • den steuerlichen Pauschbetrag
  • einen höheren Kündigungsschutz
  • ab und an verbilligten Eintritt bei Theaterbesuchen oder ähnlichen Vergnügungen (wobei mir nicht ersichtlich ist, nach welchen Gesichtspunkten mal sowas gewährt wird oder eben nicht, ist ja auch egal - ich nehms gerne mit wenn es sich ergibt  :heilig: )

Nachteile habe ich bislang keine erlebt, außer dass ich es immer unangenehm finde in Vorstellungsgesprächen den passenden Zeitpunkt zu finden, zu dem ich das Thema ansprechen kann/sollte. Hat bis jetzt aber wie gesagt immer gut geklappt.
Zu dem Thema Arbeit würde ich allgemein sagen, dass es bestimmt auch maßgeblich auf die Branche in der man tätig ist ankommt, ob so ein Ausweis eher Vorteil oder Nachteil ist. Ich selber arbeite im psychosozialen Bereich und da kann ich ganz klar sagen, dass es kein Problem darstellt, sondern schon die Stellenausschreibungen in aller Regel diesen Passus "... werden bei gleicher Eignung bevorzugt" enthalten.

Ich fühle mich durch die Erkrankung die mich nun schon seit 34 Jahren begleitet durchaus im Alltag zusätzlich belastet/auch mal eingeschränkt und daher finde ich die genannten Vergünstigungen als gewissen Ausgleich angemessen und nehme sie auch gerne in Anspruch.

Achso: und es stimmt nach meinem Kenntnisstand auch, dass man im Einzelfall immer entscheiden kann, ob man den Ausweis angibt oder nicht. Lässt man es, hat man natürlich auch keine Vorteile - aber eben auch keine Nachteile.
Und wo du den beantragen kannst in deinem Wohnort würde ich mal google fragen, denn das ist in jeder Stadt ein bisschen anders soweit ich weiß.
Man muss die Welt nicht verstehen.
Man muss sich darin zurechtfinden.
(Albert Einstein)

Offline Joerg Moeller

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #26 am: August 29, 2011, 12:13 »
ab und an verbilligten Eintritt bei Theaterbesuchen oder ähnlichen Vergnügungen (wobei mir nicht ersichtlich ist, nach welchen Gesichtspunkten mal sowas gewährt wird oder eben nicht...

Ich denke das ist eher auf freiwilliger Basis des jeweiligen Veranstalters.

Zitat
Ich fühle mich durch die Erkrankung die mich nun schon seit 34 Jahren begleitet durchaus im Alltag zusätzlich belastet/auch mal eingeschränkt und daher finde ich die genannten Vergünstigungen als gewissen Ausgleich angemessen und nehme sie auch gerne in Anspruch.

Sehe ich auch so. Insbesondere das Merkzeichen macht sich bei mir bemerkbar ;D
Ich hab vorher für meine ÖPNV-Monatskarte 60.- € im Monat bezahlt, jetzt sind es 60.- € pro Jahr. (und deutlich weitreichender: gegenüber den zwei Tarifzonen der Monatskarte gilt der grün-orangene ab 1. September bundesweit)

Viele Grüße,
Jörg
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ayuready

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #27 am: August 29, 2011, 20:05 »
Hallo,

den Kündigungsschutz bekommt man auch nicht einfach so mit. Der Kündigungsschutz ist erst wirksam bei einer Einstellung wenn das Integrationsamt zustimmt und das heisst in der Regel bekommt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur Einstellung und nur dann hat man den Kündigungsschutz.

Ich habe einen Ausweis mit GDB 100 bin Gehbehindert und Diabetiker Typ 1 und habe keinen speziellen Kündigungsschutz und keine zusätzliche Urlaubstage weil ich mit einen stinknormalen Arbeitsvertrag angestellt bin, mein Arbeitgeber kriegt auch keinen Zuschuss und ich möchte keine Sonderurlaubstage weil ich die nicht brauche.

Vorteile eines Ausweises über GdB 50 (war bei mir so):

- Führerschein bezahlt bekommen
- Auto bezahlt bekommen
- Behindertenumbau bezahlt bekommen
- Steuervergünstigung
- Blauen Parkausweis :-)

Gruss

Offline dramaqueen

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #28 am: August 30, 2011, 17:11 »
Hm, also meine Informationen sind da andere und lassen sich auch ganz konkret nachlesen unter: http://www.einfach-teilhaben.de (Info-Homepage vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Da findet man auch so ziemlich alle Antworten auf Fragen zur Schwerbehinderung, Gleichstellung oder Schwerbehindertenausweis.

Der Kündigungsschutz gilt genau wie der Anspruch auf Sonderurlaub automatisch - wenn man einen Ausweis mit GdB von mindestens 50 und diesen auch bei der Einstellung angegeben hat. Bekommt man den Mehrurlaub nicht unanufgefordert, muss man den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber eben schriftlich geltend machen. Aber ein Recht darauf hat man defintiv.

Bezüglich Kündigungsschutz muss der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung zuerst beim Integrationsamt die geplante Kündigung mitteilen und die müssen dann zustimmen.
Und hierzu habe ich gerade zu meiner großen Überraschung auch noch dies entdeckt  :o:
Zitat
Unbekanntheit der Schwerbehinderung

Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten, ohne von dessen Behinderung zu wissen, gilt trotzdem der besondere Kündigungsschutz. Die Zustimmung des Integrationsamtes ist notwendig. Beschäftigte können dann im Falle der Kündigung trotzdem ihren Sonderkündigungsschutz geltend machen. Hierfür müssen sie allerdings spätestens drei Wochen nach der Kündigung den Arbeitgeber informieren.
Quelle: Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales
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(Albert Einstein)

ayuready

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #29 am: August 30, 2011, 18:48 »
Hallo dramaqueen,

meine Infos sind von Arbeitsamt und Integrationsamt telefonisch, da ich vor kurzen einen Jobwechsel hatte.

Bei meiner letzten Stelle hatte mein Arbeitgeber den Zuschuss bekommen und konnte mich nur kündigen wenn Integrationsamt zustimmt, wobei die auch nur bei mir schriftlich nachgefragt haben ob ich der Kündigung zustimme, im Grunde habe ich das entschieden. Und da ich ne neue Stelle in Aussicht hatte habe ich zugestimmt sonst hätte Ex-Chef mich nicht kündigen können.

Als ich dann explizit wegen der neuen Stelle mal nachgefragt habe hats geheisen wenn ich ohne Zuschuss eingestellt werde gibts keinen Kündigungsschutz da ja keine Gelder vom Staat geflossen sind und die ja bei Bezuschussung auch erst mal wissen wollen was Sache ist.

Ob diese Infos nun tatsächlich stimmen..... entscheidet der nächste Sachbearbeiter........ :kratz:

Gruss