Mit einer schriftlichen Bescheinigung der Führerscheinbehörde, dass diese einem konkreten Typ 1 Diabetiker bei Nutzung eines CGMS den P-Schein zubilligt, der ansonsten nicht mehr erteilt wird, sollte eine gute Aussicht bestehen, den Rentenversicherungsträger zu überzeugen, ggf. auch auf dem Rechtsweg.
Ich habe allerdings ein paar Zweifel, ob da die Führerscheinbehörde mitgeht.
Gruß
Joa