Mit der Suchfunktion habe ich leider nichts über Eure Erfahrungen mit dem Versorgungsamt und GdB gefunden ?
Als Kind bin ich mit 60%,
G und
Begleitung notwendig eingestuft worden. Ab 18 Jahren waren es dann 50% ohne Bemerkung. Diese Jahr ist der Ausweis bis 2019 verlängert worden.
Mir hat die Anerkennung der Schwerbehinderung keine Nachteile eingebracht.
Ich bin im Öffentlichen Dienst tätig. Mir stehen neben dem steuerlichen Vorteil (abhängig vom Grad der Behinderung) fünf Tage Sonderurlaub nach BAT zu. Außerdem gilt ein erweiterter Kündigungsschutz.
Im ÖD gibt es Schwerbehindertenquoten, die vom AG erfüllt werden müssen, ansonsten ist eine Ausgleichsabgabe fällig.