Wir streiten also im Moment darum, ab wann ein Wert nicht mehr nur orange, sondern rot ist...
Nein, eigentlich eher darum, ob die persönliche Meinung eines Softwareproduzenten zu einem medizinischen Sachverhalt allen Kunden auferlegt wird.
So persönlich ist das gar nicht. Nehmen wir doch mal den Gestationsdiabetes. Laut ADA beginnt der bei einem oGTT-Ergebnis: 1h-Wert ab 180
2h-Wert ab 155
3h-Wert ab 140
Bestätigt wird das durch die HAPO-Studie, nach der die internaltionale Konsensuskonferenz sogar einen 2h-Wert von 158 festgelegt hat.
Oder wäre die Einstufung der DDG besser? Für die ist ein 2h-Wert von 141-199 noch kein manifester DM, sondern eine IGT.
Das heißt selbst wenn wir den Wert für die Hyperschwelle fix bei 200 ansetzen liegen wir konform mit den Leitlinien der DDG, weil bei uns der rote Bereich (das Ende des Grünstreifens) dann dort anfängt, wo für die DDG nach einem oGTT ein manifester DM beginnt.
Persönliche Meinung... Ja nee, iss klar...