Autor Thema: Pumpen Nchverordnung  (Gelesen 5680 mal)

Offline Trüffel

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #10 am: Juli 06, 2009, 21:36 »
Hallo Anja,

die Pumpe nimmt Dir garantiert keiner weg.

Aber da sie noch voll funktionstüchtig ist, brauchst Du handfeste Gründe, warum Du ein anderes Modell benötigst.

Dein Diabetologe muß also begründen, daß Du aufgrund A und B anderes Modell benötigst, weil die Indikationen dafür gegeben sind.
Ich hatte vergangenes Jahr einigen Stress am Halse und kann Dir daher nur raten, mach Dich auf alles gefasst. Meine Verordnung wurde nämlich wie eine Neuverordnung behandelt, mit allem was dazugehört...  :staun:    :kotz:

Wenn Du Glück hast, geht´s unkompliziert über die Bühne, ich drück Dir auf alle Fälle die Daumen.  :super:
Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.  Adi Sprinkart

Offline anja1708

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #11 am: Juli 08, 2009, 14:48 »
Danke für eure Antworten.

Ich habe mich jetzt erst mal entschlossen (auf Rat meiner Diabetes-Beraterin) zumindest noch meinen nächsten HbA1C abzuwarten, bis ich eine Pumpe beantrage, zumal ich momentan eine Schulung mitmache und es viel viel besser läuft.

Ich habe bei Minimed wegen der Veo angefragt, leider konnte man mir noch keine Informationen über die Markteinführung in Deutschland sagen...somit warte ich noch ab.


Lg Anja