Mir geht es darum, daß ich mehrere Indikationen für ein CGMS erfülle, im letzten Jahr mittlerweise 9 schwere Hypos mit Bewußtlosigkeit hatte, davon fünf mit Notarzteinsatz und werde von meiner Kasse mit Briefen bedacht, in denen steht, daß es noch keine gesicherten Erkenntnissse über den Nutzen von CGMS gibt.
Soweit es die Frage betrifft, die GKV zur Kü für ein CGMS zu bewegen habe ich in einer aktuellen Lektüre 'nen Verweis auf einen Beschluss des BvG aus 2005 gefunden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.htmlAus dem Beschluss lässt sich bei bestehenden Indikationen auch eine rechtlicher Anspruch ableiten, den Du eigentlich erfüllen solltest, denke ich mal.
Es geht um den Sachverhalt einer Verfassungsbeschwerde:
"Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für so genannte neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung."
Die lebensbedrohliche Potenz akuter und nicht vorhersehbar vermeidbarer hypoglykämischer Episoden dürfte evident sein.
Das Potenzial eines CGMS diese Gefahr zu beseitigen oder zumindest erheblich zu mindernd dürfte ebenfalls evident sein.
Vielleicht sichtest Du nochmal die Indikationen, Deine bisherige Argumentation und die Ablehnungen der KK, und baust die rechtliche Komponente in Deine Argumentation ein (sofern noch nicht erfolgt)?
Ansonsten gibt es noch eine Mail.
Gruß
Joa